Gasprüfung DGUV 110-010

Sicher arbeiten mit Propangas: 
Prüfung für Imbisswagen, Handwerk & Co.
Ob die Fritteuse im Imbisswagen oder der Brenner auf dem Dach: Wo mit Flüssiggas gearbeitet wird, ist höchste Sorgfalt geboten. Als Betreiber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen. 
Ich helfe Ihnen dabei, die Anforderungen der DGUV Regel 110-010 rechtssicher und unkompliziert zu erfüllen.

 

Frage:

Wieso ist es es wichtig, dass ich meine propangasbetriebenen Anlagen nach DGUV 110-010 prüfen lasse?

Antwort:

Als Ihr Prüfer sorge ich dafür, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, Sicherheitsrisiken minimieren und Ihren Versicherungsschutz- und Haftungsschutz dauerhaft sicherstellen.

 

Mein Service-Gebiet: 

-Der Schwarzwald

-Die A5 Richtung Norden bis kurz vor Frankfurt am Main

-Raum Aschaffenburg

-Raum Miltenberg

Gesetzlich gefordert – für Ihren Schutz

Die DGUV 110-010 schreibt vor, dass Flüssiggasanlagen zu gewerblichen Zwecken regelmäßig auf einen sicheren Zustand geprüft werden müssen. Ohne gültigen Prüfnachweis riskieren Sie nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch Ihren Versicherungsschutz und hohe Bußgelder bei Kontrollen durch das Ordnungsamt oder die Berufsgenossenschaft.

Mein Experten-Service für Ihre Branche:

Für Gastronomen, Foodtrucks und Vereine: Fachgerechte Prüfung von Herden, Brätern, Fritteusen und Heizstrahlern gemäß DGUV 110-010.

Für Dachdecker und Handwerker: Sicherheits-Check von Abflammgeräten, Bitumenkochern und mobilen Heizgeräten.

Rechtssichere Dokumentation: Ausstellung der notwendigen Prüfbescheinigungen für Ihre Unterlagen.

Wartung vor Ort: Austausch von veralteten Schlauchleitungen oder Druckreglern.

Ihre Vorteile:

Sorgenfreier Betrieb: Volle Konformität mit den Richtlinien der Berufsgenossenschaften. 

Unfallprävention: Früherkennung von Materialermüdung und Lecks. 

Einsatzbereitschaft: Schnelle Prüfung vor Ort, damit Ihre Arbeit ohne Unterbrechung weitergeht.

Gehen Sie auf Nummer sicher! Kontaktieren Sie mich jetzt für einen Prüftermin nach DGUV 110-010, ich komme zu Ihnen.

Keine Prüffrist mehr verpassen: Ich kümmere mich um die Einhaltung Ihrer Prüfristen und melde mich rechtzeitig für einen Termin.

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